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Neues Kulturfördergesetz: Berliner Kulturschaffende fordern mehr Absicherung

Berliner Kulturschaffende machen Druck auf die Politik. Das Bündnis „Berliner Kulturkonferenz” hat am 9. Februar eine Publikation vorgelegt, die konkrete Ziele für ein künftiges Kulturfördergesetz formuliert. Die Kulturszene fordert darin verbindliche Regeln für eine transparente, faire und langfristig abgesicherte Kulturförderung – und positioniert Kultur klar als öffentliche Pflichtaufgabe des Landes.

Eine der zentralen Punkte des 150-seitigen Dossiers ist die finanzielle Ausstattung. Das Bündnis um 120 Akteur:innen der Kulturbranche fordert eine Anhebung des Kulturetats. So sollen künftig drei statt bisher 2,1 Prozent des Berliner Gesamthaushalts in die Kultur fließen. Nur so ließen sich die steigenden Kosten und der enorme Bedarf an Infrastruktur decken.

Konkret schlagen die Fachgruppen unter anderem den Bau beziehungsweise die Widmung neuer Orte vor, etwa ein „Haus für die freie Musikszene” sowie ein „Haus für den Tanz”. Das Gesetz soll außerdem verbindliche Mindesthonorare und eine bessere soziale Absicherung festschreiben. Ziel ist es, die Kulturförderung als rechtliche Pflichtaufgabe der Stadt zu verankern. 

„Kultur ist lebensnotwendig, Kultur ist essenziell für unser Zusammenleben. Ich gehe davon aus, dass ein Kulturfördergesetz die Bedeutung des Kulturbereichs gegenüber anderen Politikfeldern sichtbar stärken kann”, betonte die parteilose Kultursenatorin Sarah Wedl-Wilson. Auch Olaf Zimmermann vom Deutschen Kulturrat gibt sich kämpferisch. „Berlin braucht ein Kulturfördergesetz. Gerade in diesen Zeiten sind verlässliche und transparente Kulturförderstrukturen wichtig. Die Berliner Kulturszene hat nun dankenswerterweise einen konkreten Vorschlag vorgelegt”, so Zimmermann. „Der Ball liegt nun bei der Kulturverwaltung, namentlich der Kultursenatorin und dem Regierenden Bürgermeister, und bei den Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses.”

Die Arbeitsgruppen des Kulturgesetzes (Foto: Screenshot/Berliner Kulturkonferenz)
Die Arbeitsgruppen des Kulturgesetzes (Foto: Screenshot/Berliner Kulturkonferenz)

Das Dossier geht aus einem Beteiligungsverfahren hervor, das die Berliner Kulturkonferenz im April 2025 einleitete. Das Papier dient nicht als fertiger Gesetzentwurf, sondern als fachliche und kulturpolitische Grundlage für die weitere politische Ausarbeitung. „Wir haben nun die Grundlage für die Fortsetzung unseres konstruktiven Dialogs mit Politik und Verwaltung. Ziel muss es sein, ein Gesetz zeitnah zu verabschieden, welches der Bedeutung der Kultur für diese Stadt entspricht”, so der Vorstand der Berliner Kulturkonferenz e.V.

Das größte Bündnis der Berliner Kulturverbände mit eigener Rechtsform entstand Ende 2023 aus der Initiative für ein Berliner Kulturfördergesetz mit dem Anspruch, die gesamte Breite und Vielfalt der organisierten Berliner Kulturlandschaft gegenüber Politik und Öffentlichkeit zu vertreten.

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